Es verpflichtet Unternehmer künftig dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages - insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung - zu informieren. Ein Vertrag soll nur noch dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Künftig muss der letzte Klick für eine Internetbestellung nach RDA-Angaben unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ soll dem Verbraucher sofort klarmachen, auf was er sich einlässt. Der RDA hatte in mehreren Rundschreiben bereits auf die geplante Gesetzesänderung hingewiesen und dazu im Vorfeld Umstellungshilfe gegeben. Rechtswirksame Verträge kommen nur noch dann zustande, wenn der Bestell- bzw. Buchungsvorgang, der über eine Schaltfläche/Button im Internet erfolgt, den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. (RDA/ah)