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Berliner Senat beschließt neuen BVG-Vertrag

29.11.2007 08:57 Uhr
BVG
© Foto: ddp

Der Berliner Senat hat den Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben AöR (BVG) über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen der Verkehrsmittel U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2020 beschlossen. Der Vertrag muss noch vom Aufsichtsrat der BVG bestätigt werden.

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Mit dem beschlossenen Verkehrsvertrag beauftragt das Land Berlin die BVG, 100 Prozent des bisherigen Leistungsumfangs zu erbringen. Durch den mit Anlagen gut 180 Seiten umfassenden Vertrag sichert das Land den Fortbestand der BVG als integriertes und im öffentlichen Eigentum stehendes Nahverkehrsunternehmen bis zum 31. August 2020. Für den Berliner Senat ergeben sich weitaus stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Bestellung des Verkehrs als bisher. Alle relevanten Fahrplanänderungen bedürfen künftig der Zustimmung des Aufgabenträgers. Daneben kann das Land Berlin – wenn auch im begrenzten Umfang – eigene Planungen vornehmen und diese dann der BVG vorgeben. Bei dem Ausfall von Verkehrsleistungen oder Unterschreitung von Qualitätsstandards kann das Land die Zahlung reduzieren. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird – wie beim S-Bahn-Vertrag – teils objektiv gemessen, teils durch Befragungen über die Kundenzufriedenheit erfasst. Schlechtleistungen werden wie bei der S-Bahn durch Maluszahlungen geahndet. Bis 2010 soll ein gemeinsames Qualitätscontrolling-System mit der S-Bahn Berlin GmbH entwickelt werden, das dann als Bonus-Malus-System ausgestaltet werden soll, um auch innerbetriebliche Anreize für Qualitätsverbesserung zu schaffen. Der Vertrag ist ein Nettovertrag, d.h. die Einnahmenchancen und -risiken verbleiben bei der BVG. Der Aufgabenträger hat keinen vertraglichen Anspruch, die Tarife einseitig festzulegen. Die BVG hat keinen Anspruch auf jährliche Tariferhöhungen in einer bestimmten Höhe. Als Ausgleich für die Erbringung der vertraglich definierten Pflichten sind jährliche Ausgleichszahlungen an die BVG in Höhe von 250 Mio. € vorgesehen; davon 75 Mio. € p.a. für die Verkehrsleistungen und 175 Mio. € für die Infrastrukturvorhaltung. Erstmals zum 1. Januar 2010 werden alle Einnahmen und Kostenentwicklungen der BVG überprüft. Auf dieser Basis werden die Zahlungen an die BVG angepasst. Diese Überprüfung der Einnahme- und Ausgabesituation erfolgt ab 2010 alle zwei Jahre. Die genaue Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen: Für ausgefallene Fahrten, aber auch für genehmigte Leistungen, die nicht oder nur unvollständig in den betrieblichen Fahrplan der BVG übernommen und deshalb nicht erbracht wurden, erfolgt keine Zahlung. Im Falle von Schlechtleistungen kommen die vereinbarten Malus-Regelungen zur Anwendung.

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