Das berichtet der Landesverband Bayerischer Busunternehmen (LBO). Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) befinde sich gegenwärtig in der Anhörung. Der LBO lehnt eine Bußgeld bewährte, neue gesetzliche Pflicht für Busunternehmen ab. Sie sei weder objektiv geeignet, die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit Werbe-/Kaffeefahrten zu lösen, noch sei sie verhältnismäßig. Wenn an eine weitere Anzeigepflicht gedacht werde, dann mache sie nur Sinn, wenn sie auf die gastronomischen Betriebe ausgedehnt werde, in denen die Verkaufsveranstaltungen stattfänden.
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Verbrauchschutzministerien der Länder bei ihrer Konferenz auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, um unseriösen Anbietern von Verkaufs- und Kaffeefahrten das Handwerk zu legen. Dies darf aber nicht dazu führen, so LBO-Präsident Heino Brodschelm, „dass die Busunternehmen, die ausschließlich für die ordnungsgemäße Beförderung verantwortlich sind, in die Pflicht genommen werden und die Suppe unseriöser Kaffeefahrtenanbieter auslöffeln müssen“. (ah)