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Vollmacht für Polen

07.03.2008 20:33 Uhr
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© Foto: ddp

Wer in Polen ein fremdes Fahrzeug bewegt, muss eine Bescheinigung dabei haben, dass er dazu berechtigt ist.

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Fahrer, die fremde Fahrzeuge bewegen, müssen künftig in Polen eine Vollmacht vorlegen, wenn sie kontrolliert werden. Das hat der polnische Busunternehmerverband dem bdo mitgeteilt. Die Bescheinigung belegt, dass der Fahrer dieses Fahrzeug lenken darf. Der bdo und seine Landesverbände halten Muster in polnischer und deutscher Sprache bereit. Wird ein Fahrer ohne Vollmacht kontrolliert, während er ein fremdes Fahrzeug lenkt, muss er mit einer Geldbuße von 140 Euro rechnen. Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Es ist auch egal, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Grund für die Vorschrift ist, dass Polen dem illegalen Fahrzeughandel entgegenwirken möchte.

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