Diese Information erhielt der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) nach eigenen Angaben vom französischen Finanzamt. Somit unterlägen nunmehr alle Reisen, welche nach oder durch Frankreich gehen, gemäß dem bereits bekannten Streckenprinzip der französischen Mehrwertsteuer, also dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 Prozent. Eine Steuerbefreiung für Gruppen von weniger als zehn Personen, die aus dem Ausland kommen oder dorthin fahren, werde allerdings laut Finanzamt aufrechterhalten. Im Falle einer Kabotagebeförderung in Frankreich unterläge diese immer der französischen Mehrwertsteuer entsprechend europäischer Verordnungen 12/98 und 1073/2009. Die in einem anderen EU-Land ansässigen Unternehmen müssen sich laut WBO bei folgendem Finanzamt in Frankreich anmelden: Service des impôts des entreprises étrangères (SIE) 10 rue du Centre TSA 20011 93465 NOISY LE GRAND CEDEX Téléphone : + 33 (0)1 57 33 85 00 Email: Sie.entreprises-etrangeres@dgfip.finances.gouv.fr (ah)
Frankreich: Mehrwertsteuer für Transitreisen

Die „Transitregelung“, welche bisher eine Umsatzsteuerbefreiung für Transitreisen durch Frankreich vorsah, ist bereits seit letztem Jahr nicht mehr gültig.