In einer ersten Lesung hat das EU-Parlament über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr abgestimmt (wir berichteten). Wie der bdo mitteilt, seien dabei die Interessen der Unternehmer weitgehend unberücksichtigt geblieben. Nun hat auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages massive Kritik angemeldet. Die Bundesregierung wurde aufgefordert sich in Brüssel nachhaltig für eine Änderung einzusetzen. Das EU-Parlament sprach sich in der ersten Lesung insbesondere gegen eine generelle Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung aus. "Damit votierte man für nicht praktikable und teilweise ruinöse Entschädigungsverpflichtungen bei Annullierungen und Verspätungen im Nahverkehr", so der bdo in einer Pressemitteilung. Grundsätzlich unterstütze der Verband einen möglichst umfassenden und diskriminierungsfreien Schutz der Fahrgäste, fordert aber zugleich hierbei den Besonderheiten des straßengebundenen, überwiegend klein- und mittelständisch organisierten Busverkehrs hinreichend Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf den öffentlichen Nahverkehr, der sich gerade durch seine nationalen und regionalen Besonderheiten auszeichnet, habe deshalb für den bdo die generelle Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der Verordnung oberste Priorität. Mangels Binnenmarktrelevanz fehle es der EU schon an diesbezüglicher Regelungskompetenz. Zudem würden die Spezifika des ÖPNV in keinster Weise berücksichtigt und die Verhältnismäßigkeit bleibe unberücksichtigt. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages folgte nun der Einschätzung des bdo und der Verbände DRV, RDA und VDV und forderte mit den Stimmen der Koalition von CDU und SPD sowie der FDP die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Herausnahme des nationalen Busverkehrs aus der geplanten Verordnung einzusetzen.
Brüssel und Berlin streiten um Fahrgastrechte
Rechtsausschuss im Bundestag lehnt Vorstellungen des EU-Parlamentes ab.