Die MetroBusse der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) dürfen ihren Namen behalten. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg Ende September entschieden.
Die MVG hat 2004 den MetroBus eingeführt. Er bedient auf zehn Linien die wichtigsten Strecken im Münchner Busnetz mit Gelenkbussen, tagsüber mindestens alle 10, abends alle 20 Minuten. Der Düsseldorfer Handelskonzern Metro klagte gegen die MVG, weil er in der Verwendung der Bezeichnung „MetroBus“ eine Verletzung seiner Firmen- und Markenrechte sah. Das Landgericht Hamburg wies die Klage jedoch ab. Das Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt (Az: 3 U 72/05).
Metro ging auch gerichtlich gegen die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vor, weil sie den Begriff „Metro“ verwenden. Die Betroffenen setzten sich gemeinsam gegen den Handelskonzern zur Wehr.
(tt, 29.09.2006)