Demnach müssen auch ausländische Busunternehmer dafür Sorge tragen, dass bei Kabotagefahrten in Frankreich Passagierlisten mit Vor- und Nachname und im Fall von Kindertransporten zusätzlich Telefonnummern einer Kontaktperson für jedes Kind mitgeführt werden. Die Liste muss, wie der WBO informiert, auch das Datum, die allgemeinen Eigenschaften des Transportdienstes, die Zulassungsnummer des Fahrzeugs sowie die Telefonnummer des Reiseorganisators umfassen. Nicht nötig ist eine Passagierliste, wenn es sich um Fahrten innerhalb des Départements handelt, in dem die Gruppe aufgenommen wurde oder in den daran angrenzenden Départements.
Frankreich: Passagierliste bei Kabotagefahrten
Frankreich hat eine neue Sicherheitsbestimmung für Reisebusse erlassen.