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Kindersicherungspflicht in der Schweiz

31.08.2006 08:30 Uhr

Kinder unter sieben Jahren müssen mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung gesichert sein.

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In der Schweiz gelten neue Vorschriften zur Sicherung von Kindern. Wie der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) erklärt, müssen auf Plätzen mit Sicherheitsgurten Kinder unter sieben Jahren mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Eine Ausnahme gebe es nur auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen. Kinder von sieben bis zwölf Jahren sind entweder mit einer Kinderrückhaltevorrichtung oder Sicherheitsgurten zu sichern. Dies gelte auch für deutsche Reisebusse, die in und durch die Schweiz fahren, so der WBO. (tt, 31.08.2006)
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