Kindersicherungspflicht in der Schweiz
Kinder unter sieben Jahren müssen mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung gesichert sein.
Kinder unter sieben Jahren müssen mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung gesichert sein.
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