BMV: Neue Förderung für autonome Fahrzeuge gestartet

02.09.2026 09:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Mit der Förderung will das BMV den den Praxiseinsatz autonom fahrender Fahrzeuge beschleunigen (Symbolbild)
© Foto: MVG/SWM

Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 14 Millionen Euro für die Förderung von autonom fahrenden Fahrzeugen zur Verfügung. Ein Ziel ist es, die Technologie schneller in den Regelbetrieb zu bringen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) stellt mit einem neuen Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro für Investitionen in Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion bereit. Gefördert würden „insbesondere Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Güterkraftverkehr, mit denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum einsetzt werden“, teilte das BMV mit. „Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden“, sagte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zur aktuellen Förderung

Förderung soll den Praxiseinsatz beschleunigen

„Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken“, sagte Bilger weiter. Ziel sei es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen. Gefördert werden Investitionen in Fahrzeuge, die dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden. Ein zentrales Ziel der Förderung sei es, autonome Mobilitätsangebote schneller vom Pilotprojekt in den dauerhaften Einsatz zu überführen. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf Vorhaben, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind laut BMV insbesondere:

  • Die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrfunktionen ausgestattet sind
  • Die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden
  • Die nachträgliche Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen
  • Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen
  • Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz

Förderaufruf richtet auch an private Busunternehmen

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, ÖPNV-Aufgabenträger, Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie kommunale und private Verkehrsunternehmen mit einer Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff.PBefG. Damit richtet sich der Förderaufruf ausdrücklich auch an private Busunternehmen, worauf der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hinweist. Die maximale Förderung liegt bei bis zu 750.000 Euro je Antragssteller bei Anwendung der DAWI-De-minimis-Regelung. Bei Anwendung der allgemeinen De-minimis-Regelung können laut bdo bis zu 300.000 Euro gewährt werden. Anträge können ab dem 1. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.

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