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Deutscher Hotelier klagt gegen Bettensteuer in Darmstadt

11.02.2011 16:09 Uhr
Hotelzimmer
© Foto: The Charles Hotel/ddp

Der Geschäftsführer eines Darmstädter Hotels klagt gegen die Bettensteuer, eine Kulturabgabe, die die Stadt Darmstadt seit Ende Dezember 2010 erhebt.

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Stellvertretend für den Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Hessen wehrt er sich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Sonderabgabe für Übernachtungsbetriebe. Hotels und Pensionen müssen einen Abschlag für Übernachtungen an die Stadt überweisen. Bei einem Nettopreis von bis zu 50 Euro pro Nacht und Zimmer ist ein Euro fällig, bei einem Preis bis 100 Euro sind es zwei Euro, ist der Preis höher sind drei Euro zu bezahlen. Die Stadt will damit die Kulturarbeit fördern. „Die Abgabe ist rechtswidrig, weil sie für die Gäste keinen Mehrwert enthält“, erklärt der Kläger, der nicht genannt werden will, der Frankfurter Rundschau. Während ein Gast andernorts bei einer Kurtaxe Vorteile habe, etwa durch einen verbilligten Museumseintritt, gebe es in Darmstadt keinen Nutzen. Viel wichtiger bei der Klage wiegt aus der Sicht des Dehoga-Hauptgeschäftsführers in Hessen, André Wagner, aber ein anderer Punkt. „Die Bettensteuer widerspricht dem Grundgesetz.“ Es sei nicht zulässig, eine Einnahme mehrfach zu besteuern. Aber das geschehe in Darmstadt. Auf den Übernachtungspreis seien sowohl Umsatzsteuer als auch Kulturabgabe fällig. Darmstadts Kämmerer Wolfgang Glenz (SPD) teilt diese Auffassung nach Angaben der Frankfurter Rundschau nicht. Es handele sich um eine „örtliche Aufwandssteuer“, die eine Stadt erheben dürfe. Noch einen weiteren Mangel hat die Kulturabgabe aus Sicht von Kläger und Verband. Sie unterscheide nicht zwischen Geschäftsreisenden und Touristen. „Der Besucher einer Tagung ist aus beruflichen und nicht kulturellen Gründen in der Stadt“, sagte Wagner der Zeitung. Er dürfe deshalb nicht zur Kasse gebeten werden. Gerade in Darmstadt, wo 85 Prozent der Gäste Geschäftsreisende seien, sei die Abgabe wirtschaftsschädigend. Die Dehoga sieht im Streit um die Kulturabgabe einen Modellfall für Hessen. „Die Diskussion wird auch andernorts geführt“, so Wagner. (ah)

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