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Kinderfahrverbot in Frankreich

26.01.2010 11:14 Uhr
Eiffelturm
© Foto: Philipp Guelland/ddp

Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen, verbietet die französische Regierung den Transport von Kindergruppen in Bussen an den traditionell besonders verkehrsreichen Ferienwochenenden. Das Verbot gilt am 31. Juli und 7. August 2010 von 0 bis 24 Uhr.

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Als Gruppe werden mehr als acht Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren definiert. Betroffen sind alle Busse und Minibusse. Das Fahrverbot besteht außerhalb des Ausgangsdepartements, das heißt man darf innerhalb des Departements hin und her fahren zum Beispiel bei Ausflügen, aber nicht aus dem Departement heraus. Für Busse, die aus dem Ausland kommen, gilt das zuerst in Frankreich erreichte Department als Ausgangsdepartment. Ausnahmen werden generell nicht erteilt. Auslöser für diese Regelung war eine Serie von tragischen Unfällen, an einem dieser verkehrsstarken Wochenenden vor einigen Jahren, bei dem mehrere Jugendliche ums Leben kamen. Daher versucht man nun, die beförderung von Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage zu lenken. Besondere Regelungen: - Paris und die Départements la Hauts-de-Seine, le Val-de-Marne, la Seine- Saint-Denis werden als ein Département betrachtet. - Der Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle zählt mit zu folgenden Departements: Val d’Oise, Seine-Saint-Denis und Seine-et-Marne. - Der Flughafen Orly zählt mit zu folgenden Departements: Val-de-Marne und Essonne. (WBO/akp)

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