Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit seiner Einführung 2021 bewährt. Die bisher bearbeiteten Haftungsfälle hätten gezeigt, dass „die Insolvenzabsicherung gut funktioniere“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie erfülle die Anforderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie an einen effektiven Insolvenzschutz der Reisenden.
Daten vom Reiseveranstalter an den DRSF
Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Übermittlung der für die Rückführung und Erstattung erforderlichen Daten vom Reiseveranstalter an den DRSF verbessert werden sollte, schreibt die Bundesregierung weiter. Dadurch könne der DRSF nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseanbieters die Ansprüche der Reisenden noch schneller und zielgerichteter erfüllen. Die Reisebranche habe sich dafür ausgesprochen, eine Lösung ohne regulatorische Vorgaben zu entwickeln. Das Fondsvermögen lag den Angaben zufolge Ende Juni 2026 bei rund 961 Millionen Euro.