Wie der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen in einem Rundschreiben meldet, können Busunternehmer bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug erhalten, wenn Systeme die aus Abstandswarner, Spurverlassenswarner und ESP bestehen, in das Neufahrzeug eingebaut werden. Förderfähig sind neue Omnibusse mit mindestens 16 Sitzplätzen. Je Unternehmen können bis zu fünf Fahrzeuge gefördert werden. Um sich Mittel zu sichern reicht ein formloser Abtrag an die BGF-Tochter GSV GmbH. Per Post kommt dann eine Förderzusage und die Aufforderung, Nachweise über kauf und Bestellung zu erbringen. Ein Außendienstmitarbeiter der BGF nimmt zudem noch eine Unterweisung in die Funktion des Fahrerassistenzsystems vor. Wird ein System über die BGF gefördert, legt die Kravag 500 Euro je Fahrzeug für ihre Versicherungskunden dazu. Für weitere Fragen steht bei der GSV Frau Foltin zur Verfügung. Tel. 0 40 / 39 80 19 79
BGF und Kravag fördern Assistenzsysteme

Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen BGF fördert seit Januar 2008 die Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen in Neufahrzeugen.