Touristik: EU verhandelt über Rechte von Fluggästen

04.06.2026 15:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Zur Debatte steht unter anderem, was als außergewöhnliche Umstände zählen soll, unter denen Fluggesellschaften von einerEntschädigungspflicht befreit sind
© Foto: Flughafen München GmbH/ Michael Fritz

Auf EU-Ebene soll bald darüber entschieden werden, welche Rechte Fluggäste in der EU haben, Parlament und Mitgliedsstaaten liegen aber noch auseinander.

Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments streiten über eine Reform der Fluggastrechte. Bei einer Verhandlungsrunde, die am Dienstagmittag begonnen hatte, gab es bis Mittwochnachmittag keine Einigung. Diskutiert wurde zuletzt nach Angaben der zyprischen Ratspräsidentschaft vor allem über Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Dabei ging es insbesondere darum, ab welchem Zeitpunkt Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung in welcher Höhe haben sollen und was als außergewöhnliche Umstände zählt, unter denen die Fluggesellschaften von der Pflicht befreit sind.

Beratungen können noch lange dauern

Die Verhandlungen würden in kleiner Runde fortgeführt und könnten sich wegen anderer Termine der Beteiligten möglicherweise noch Tage ziehen, hieß es von den Zyprern. Der Inselstaat hat turnusmäßig den Vorsitz unter den EU-Staaten und organisiert deshalb Verhandlungen. Ein Sprecher des Europaparlaments teilte mit, das Kernteam verhandle weiter. Es gebe noch keinen genauen Zeitplan – aber die rechtliche Frist 15. Juni, um eine Einigung zu finden. Ansonsten scheitert das Gesetzesvorhaben. Die Politiker arbeiten seit langem an einer Reform.

Das gilt bisher bei Verspätungen

Bislang haben Reisende bei Flugverspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung. Das Konzept will das Europaparlament grundsätzlich beibehalten, aber die Beträge leicht anheben. Die Mitgliedstaaten hatten sich dagegen im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, Entschädigungen künftig erst ab vier Stunden Verspätung zur Pflicht zu machen. Die Bundesregierung setzte sich stattdessen dafür ein, dass es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, aber einen Pauschalbetrag unabhängig von der Entfernung.

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