Berlin bleibe in der Pflicht, die Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid zu senken, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt der Nachrichtenagentur dpa mit. Die neue EU- Richtlinie gelte nur, wenn die Städte Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung nachweisen könnten. Das Europaparlament hatte am 10. Dezember den Kommunen eine Schonfrist eingeräumt, wonach sie bei zu hohen Feinstaub-Werten frühestens 2011 mit Strafen rechnen müssen.
„Der EU-Beschluss ändert nichts daran, dass in Berlin die Umweltzone wie geplant startet“, sagte Lompscher. „Eine Aufweichung unserer Maßnahmen im Luftreinhalteplan würde der Gesundheit der Berliner schaden“. Selbst bei vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen für eine bessere Berliner Luft werde es schwer, die EU-Grenzwerte bis 2011 in allen verkehrsreichen Straßen einzuhalten.