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Bürgerbus: Informationsaustausch beim WBO

18.10.2013 14:44 Uhr
Bürgerbus WBO
© Foto: WBO

„Der Bürgerbus: Kein ,Muss‘ – aber ein ,Kann‘ mit klaren Spielregeln“ – so lautete das Fazit eines Forums des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) in Böblingen.

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Zu diesem waren mehr als 70 Vertreter von WBO-Mitgliedsunternehmen, Aufgabenträgern, Verbünden und Bürgerbusvereinen erschienen. Der demografische Wandel, die Zusammenlegung von Schulstandorten und die rückläufige Förderung durch die öffentliche Hand sind Rahmenbedingungen für den künftigen ÖPNV im ländlichen Raum. Wo eine enges Netz und eine dichte Taktzahl im traditionellen Linienverkehr nicht aufrechtzuerhalten sind, kann der Bürgerbus eine flexible und praktikable Antwort sein.

Melanie Götz (WBO) präsentierte die momentane Situation des ÖPNV in Baden-Württemberg, speziell im ländlichen Raum. Die Referenten brachten teils sehr unterschiedliche Aspekte in die Veranstaltung ein: Prof. Dr. Harry Dobeschinsky vom Bürgerbusverein Salach und Matthias Bliederhäuser-Nille, Geschäftsführer Omnibusverkehr Göppingen, stellten gemeinsam den Bürgerbus in Salach vor, der auf das überörtliche Liniennetz abgestimmt ist und mittlerweile auf einen zehnjährigen Betrieb zurückblicken kann. Im Landkreis Göppingen sind heute in weiteren drei Gemeinden Bürgerbusse unterwegs. Jörg-Michael Wienecke, Verkehrsplaner im Landratsamt Göppingen, beleuchtete diese Entwicklung aus der Sicht des Landkreises.

WBO-Vorstand Andreas Kühner präsentierte den „etwas anders“ organisierten Bürgerbus der Friedrich Gross OHG, Heilbronn in Talheim. Dieser wird von der Gemeinde bestellt und fährt seit September 2012. Das Unternehmen setzt Midi-Busse mit Berufskraftfahrern ein. Mario Graunke, Beratung im Verkehrswesen, berichtete über den Ortsbus Feuerbach und Weilimdorf (beides Teilorte von Stuttgart). Weil das örtliche kommunale Verkehrsunternehmen die „Feinverteilung“ nicht ermöglichte, wurde der Ortsbus in Weilimdorf bereits in den 90er Jahren von den Gewerbetreibenden als Bürgerbus eingerichtet. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen wurde das Angebot zeitnah durch ein privates Busunternehmen übernommen und fährt seitdem eigenwirtschaftlich.

Die unterschiedlichen Beiträge sorgten für eine lebhafte Diskussion. Haftungsfragen, die Zuverlässigkeit der Ehrenamtlichen als Fahrpersonal sowie die Ansichten des örtlichen Taxigewerbes wurden ebenso diskutiert wie Betriebsübergangsregelungen zwischen dem Verkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber und Bürgerbusverein als Betriebsführer. In der regen Diskussion zeigten sich folgende Voraussetzungen als unabdingbar:

1. Die Bedarfsermittlung: ohne Fahrgäste kein Beförderungsangebot
2. Es muss geprüft werden, ob die Personenbeförderung genehmigungspflichtig ist, woraus sich weitere Anforderungen ergeben
(Betriebs-, Beförderungs-, Tarif- und Fahrplanpflicht)
3. Benötigen die Fahrer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)?
4. Es muss eine Einbindung der Beförderungsentgelte in die jeweiligen Tarifverbünde erfolgen

(ah)

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