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BMV: Rechtsrahmen für den Einsatz von ferngelenkten Fahrzeugen

31.07.2025 12:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Teleoperation könnte den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen, so das BMV (Symbolbild)
© Foto: ZF Friedrichshafen/ Felix Kästle

Im Fernlenken von Fahrzeugen – Teleoperation – sieht das Bundesverkehrsministerium großes Potenzial, gerade beim Einsatz im ÖPNV mit kleinen und flexiblen Fahrzeugen.

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Mit der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schaffe man erstmalig einen Rechtsrahmen zum Betrieb von ferngelenkten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMV) mit. Mit der StVFernLV werde auch „der Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung gelegt“. Die Verordnung wurde im Juli verkündet und somit fällt laut Ministerium das Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2025.

Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion

Fernlenken („Teleoperation“) bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, indem sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet. Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen ist eine Technologie, die auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen könne, so das BMV. Die Fernlenk-Technologie ermögliche zum Beispiel, dass künftig eine „fernsteuernde Person in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen übernehmen kann“.

Einsatz beim ÖPNV mit kleineren Fahrzeugen

Großes Potenzial sieht man im Ministerium vor allem im Personenverkehr. Im Bereich des Carsharings könnten Fahrzeuge effizienter genutzt werden, indem sie nach der Nutzung ferngesteuert zum nächsten Kunden fahren. Ebenso denkbar ist laut BMV der Einsatz ferngelenkter Taxis, die flexibel und bedarfsgerecht unterwegs sind – ohne Fahrpersonal an Bord. Auch im kommunalen Raum eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten: Vom öffentlichen Personennahverkehr mit kleineren oder größeren Fahrzeugen bis hin zu Dienst- und Versorgungsfahrten – ferngelenkte Mobilitätslösungen könnten helfen, bestehende Angebote zu ergänzen und neue Bedarfe zu decken.

Rechtsrahmen für den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge

„Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung“, sagte Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr.

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