Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat jüngst Entwürfe zum „Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG)“ sowie zur „Verordnung zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich (BRBV)“ in die Verbändeanhörung gegeben, die ersten Reaktionen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) fielen kritisch aus. Man habe „in der Vergangenheit gegenüber der Politik und den Ministerien immer wieder auf die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus hingewiesen und gemeinsam mit den Landesverbänden eine lange Liste konkreter und sinnvoller Vorschläge eingereicht“, so der bdo. Daher sei „die Enttäuschung nach Sichtung der Referentenentwürfe sehr groß“.
Angriff auf den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit
Die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium blieben „hinter den Erwartungen des bdo zurück“, so der Branchenverband, was aber noch am schwersten wieg. Noch gravierender sei, dass „die vorliegenden Vorschläge zu einer faktischen Abschaffung von § 39 PBefG führen und damit die im PBefG verankerte Eigenwirtschaftlichkeit in ihren Grundfesten angreifen“, so der bdo in einem Schreiben.
Gefahr für den Busmittelstand
Der bdo warnt in diesem Zusammenhang: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würde damit der in § 8 Abs. 4 PBefG verankerte Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit praktisch außer Kraft gesetzt und der private Busmittelstand weiter aus dem Markt gedrängt.“ Durch die „beabsichtige Entmachtung der notwendigen und bisher neutralen (in § 39 PBefG verankerten) Genehmigungsbehörden wäre in Zukunft weder die Einhaltung von Haushaltsrecht noch die Auskömmlichkeit von allgemeinen Vorschriften überprüfbar“, kritisiert der bdo die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium.
Eine zunehmende Kommunalisierung
Die sich aus den Vorschlägen des BMV ergebende Folgen sind aus Sicht des bdo weitreichend: „Wirtschaftlich nachhaltig wirkende eigenwirtschaftliche Verkehre der Privatwirtschaft würden der zunehmenden Kommunalisierung geopfert.“ Dies führe zu einer „weiteren Verteuerung des ÖPNV und zur Verschlechterung des ÖPNV-Angebots“, weshalb der bdo am Ende folgendes Fazit zieht: „Mit Bürokratieabbau hat dieser Vorschlag nicht im Geringsten zu tun.“