bdo: Busunternehmen drohen weitere Meldepflichten

02.10.2025 11:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundestag_Bundesadler
Das GüKG und das PBefG werden aktuell im Bundestag behandelt
© Foto: DBT/Felix Zahn/photothek

Mit der geplanten Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung könnten auf die Busunternehmen neue bürokratische Belastungen zukommen, warnen drei Verbände.

Mit „starker Verwunderung“ beobachte man aktuelle Entwicklungen zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Güterkraftverkehrs- und Personenverkehrsecht, schreiben die drei Branchenverbände bdo, BGL und BWVL in einem gemeinsamen Brief an die mit dem Thema Bürokratieabbau betrauten Persönlichkeiten in Bundestag und Bundesregierung.

Hintergrund des Schreibens des Bundesverbands deutscher Omnibusunternehmen (bdo), sowie des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) ist der aktuelle Entwurf zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VU-Dat-DV). Dieser Entwurf konterkariere in Verbindung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes den angestrebten Bürokratierückbau der Bundesregierung, kritisieren die drei Verbände.

Verbände fürchten mehr statt weniger Bürokratie

Der Entwurf „führt anstatt zu weniger Bürokratie zu zusätzlicher und überdies unnötiger Bürokratie bei Busunternehmen, Transport- und Logistikunternehmen sowie Speditionen“, schreiben die Verbände und kritisieren: „Da die öffentliche Hand es nicht schafft, die bei unterschiedlichen Stellen vorliegenden Daten miteinander zu verknüpfen, sollen die Unternehmen künftig die Kennzeichen ihrer Fahrzeuge, auch der kurzfristig an gemieteten, und die Zahl ihrer Mitarbeitenden in ein neugeschaffenes Portal melden.“

Auf Busunternehmen könnten weitere Meldepflichten zukommen

„Während die Politik von Entbürokratisierung und Digitalisierung spricht, werden die Mitglieder unserer Verbände mit zusätzlichen Datenmeldepflichten konfrontiert – für Informationen, die der öffentlichen Hand bereits vorliegen“, heißt es in dem Schreiben. „Die Unternehmen sollen künftig die Zahl der beschäftigten Personen sowie die amtlichen Kennzeichen ihrer Fahrzeuge in ein Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität melden. Weil es bisher nicht gelungen ist, Daten von Bundes- und Landesbehörden in erforderlicher Weise miteinander zu vernetzen, sollen nun die Unternehmen erneut in die Pflicht genommen. Das im Koalitionsvertrag verankerte Prinzip ‚Once Only‘ wird so konterkariert.“

Entwurf zurücknehmen oder überarbeiten

Als Verbände sei man in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht angehört worden, schreiben bdo, BGL und BWVL weiter und wollen nun auf diesem Weg „darauf aufmerksam machen, dass mit der geplanten Regelung anstelle von Bürokratieabbau ein Bürokratieaufbau verbunden ist“. Sie fordern, den Entwurf der VUDat- DV zurückzuziehen oder grundlegend zu überarbeiten. Das GüKG und das PBefG werden aktuell im Bundestag behandelt. Die VUDat-DV wird im Bundesrat behandelt.

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