Es müssen jedoch nicht immer nur die anderen betroffen sein. Insbesondere Gefahren, die aus organisatorischen und steuerlichen Risiken herrühren, können die Ursache strafrechtlicher Verfahren sein. Allein das deutsche Steuerrecht umfasst gut 200 Gesetze und 100.000 Verordnungen – es muss nicht zwingend ein böser Wille unterstellt werden, sofern nicht in jeder Situation die gesetzlichen Vorgaben einschließlich ihrer korrekten Auslegung eingehalten werden. Auch die Einschaltung eines Steuerberaters hilft hier nur bedingt, da die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei dem Steuerpflichtigen verbleibt.
Ein weiteres realistisches Szenario gestaltet sich wie folgt: Ein Fahrbediensteter ist aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Aus Angst um seinen Job informiert dieser seinen Arbeitgeber nicht. Es kommt zum Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden. Unabhängig von einer strafrechtlichen Ermittlung gegen den Fahrer wird nun ebenfalls geprüft, ob das Fortbestehen der Fahrerlaubnis des Mitarbeiters aus Sicht der Ermittlungsbehörde ausreichend geprüft worden ist. Falls dies nicht bejaht werden kann, droht den organisationsverantwortlichen Personen im Unternehmen bis hin zur Geschäftsleitung ebenso ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Die Kosten für die Verteidigung in solchen Verfahren können sehr schnell Dimensionen erreichen, die mit privaten Mitteln nicht oder nur schwer aufgebracht werden können. Vor diesem Hintergrund hat die VVE Versicherungs-Service GmbH, ein Tochterunternehmen des HDNA VVaG, eine Rahmenvereinbarung zur Strafrechtsschutzversicherung ausgehandelt, welche eine sehr gute Absicherung dieses Kostenrisikos bieten soll. Weitere Informationen unter http://www.vve.de.(ah)