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City-Maut und Niedrigemissionszone in London

08.01.2010 11:12 Uhr
City-Maut und Niedrigemissionszone in London

Immer mehr europäische Städte führen sogenannte Umweltzonen ein. Damit es für Reiseplaner Sicherheit über die unterschiedlichen Zonen und die Befreiung von Bussen gibt, bietet GB Gateway Schleuter Touristik einen kurzen Überblick. In der britischen Hauptstadt gelten bereits seit einiger Zeit verschiedene Umweltgebiete, von denen Reisebusse unter bestimmten Vorraussetzungen befreit werden können.

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Die City-Maut, Congestion Charge genannt, umfasst seit Februar 2003 und nach Westen erweitert seit Februar 2007, ein Areal direkt im Zentrum von London. Bekannte Stadtteile wie Kensington, Notting Hill und Westminster gehören dazu. Die Gebühr fällt montags bis freitags zwischen 7 Uhr morgens und 18 Uhr an. Reisebusse mit neun und mehr Sitzen können sich kostenfrei, durch eine vorherige Anmeldung, für ein Jahr von der Maut befreien lassen. Zusätzlich dazu wird seit 2008 phasenweise über die kommenden Jahre die Niedrigemissionszone, Low Emission Zone, eingeführt. Diese Umweltzone umfasst den Großraum London, teils bis zur Ringautobahn M25 und darüber hinaus. Im Gegensatz zur City-Maut sind Fahrzeuge 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche betroffen. Dieselbetriebene Busse mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und über 5t zulässigem Gesamtgewicht fallen unter diese Regelung. Bis Januar 2012 ist zur Befreiung die Abgasnorm Euro III ausreichend. Ab Januar 2012 werden die Kriterien für Busse auf Euro IV angehoben. Wenn Busse die geforderten Umweltvoraussetzungen einhalten, ist durch Voranmeldung auch hier eine Befreiung von der Gebühr möglich. Diese gilt für das angemeldete Fahrzeug dann solange die Normen erfüllt werden. Fahrzeuge, die der vorgegebenen Abgasnorm nicht entsprechen, müssen eine Tagesgebühr in Höhe von derzeit £ 200 entrichten. Für beide Umweltzonen empfiehlt GB Gateway seinen Kunden eine rechtzeitige Anmeldung, die nur vom Busunternehmer selbst erfolgen kann. Die Bearbeitungszeit bei den zuständigen Behörden liegt bei mindestens 10 Tagen. Nichteinhaltung oder verpasste Anmeldung der Fahrzeuge führt zu empfindlichen Strafen in Höhe von bis zu £500 - £1000 und zur eventuellen Einleitung gerichtlicher Schritte. Quelle: GB Gateway Schleuter Touristik. Weitere Informationen sind bei Transport for London unter www.tfl.gov.uk auch auf Deutsch zu finden.
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