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Berufskraftfahrerqualifikation: Gesetzentwurf enttäuscht maßlos

19.08.2025 09:55 Uhr | Lesezeit: 4 min
Busfahrer in München (2024)
Die Branchenverbände gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 50.000 bis 60.000 Busfahrerinnen und -fahrer im ÖPNV fehlen werden
© Foto: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Berufskraftfahrerqualifikation lasse jeden Reformwillen vermissen und bringe keinerlei Entlastung, kritisiert der WBO.

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Man sei „maßlos enttäuscht“ vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Berufskraftfahrerqualifikation, schreibt der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) mit Blick auf den nun vorliegende Gesetzentwurf, der lediglich die Einführung von E-Learning vorsieht, in dem aber keine Maßnahmen vorgesehen sind, mit den grundlegende Hürden beim Berufszugang abgebaut werden würden. „Seit Jahren mahnen wir den Reformbedarf an, vor über einem Jahr haben die Spitzenverbände im Verkehr konkrete Vorschläge erarbeitet und diese in zahlreichen Gesprächen – bis hin ins Bundesverkehrsministerium – eingebracht. Und nun packt die Bundesregierung das Gesetz auf Bundesebene endlich an und dann findet sich im Gesetzentwurf ein nicht mal halbherzig zu nennender Reformansatz“, zeigte sich WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg enttäuscht.

Aktuell fehlen rund 25.000 Busfahrer

Zusammen mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hatte der WBO umfangreiche Lösungsvorschläge vorgelegt, die die Ausbildung vor dem Hintergrund des akut hohen und perspektivisch weiter zunehmenden Mangels beim Fahrpersonal erheblich beschleunigen und die Kosten deutlich senken würden – ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit.

Bundesweit fehlen aktuell rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer. Mehr als die Hälfte des bestehenden Fahrpersonals ist über 50 Jahre alt und wird in den kommenden Jahren in Rente gehen. Die Branchenverbände gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 50.000 bis 60.000 Busfahrerinnen und -fahrer im ÖPNV fehlen werden – dabei noch unberücksichtigt: der zusätzliche Bedarf für den Ausbau des ÖPNV im Rahmen der angestrebten Verkehrswende und des Klimaschutzes.

Entwurf zeigt keinerlei Willen zur Entlastung

Hauptgrund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang – insbesondere der langwierige und kostenintensive Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation. „Andere EU-Mitgliedsstaaten haben das EU-Fahrerlaubnisrecht eins zu eins umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat – wie leider so oft – höhere nationale Anforderungen etabliert. Diese gilt es nun auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen“, sagte Yvonne Hüneburg. „Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings lässt den – von der neuen Bundesregierung immer wieder postulierten – Willen zur Entlastung völlig vermissen. Die Einführung von E-Learning ist ein Mosaiksteinchen bei der Reform des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation – bringt aber nicht die für die Verkehrsunternehmen und den ÖPNV dringend notwendige Entlastung“, kritisierte Yvonne Hüneburg das aktuelle Reformvorhaben.

Blick über die Grenze nach Österreich

Österreich zeige, wie es geht, so der WBO: Dort kostet der Busführerschein rund 3000 Euro, in Deutschland hingegen kostet er zwischenzeitlich nun unglaubliche 14.500 Euro. Bis dato wurde nichts dagegen getan. „Wenn es finanziell günstiger ist Busfahrer aus Indien anzuwerben als in Deutschland jemandem zum Führerscheinerwerb zu verhelfen und man es nicht schafft einmal über den Tellerrand nach Österreich zu schauen, dann kommt das einer Bankrotterklärung der Legislative gleich. Es muss in diesem Land doch möglich sein durch Bundesgesetze verursachte Fehlentwicklungen wieder einzufangen, bevor diese den Unternehmen die Geschäftsgrundlage entziehen, und damit – gerade im Bereich der öffentlichen Mobilität – Schaden für die ganze Gesellschaft anrichten“, sagte Hüneburg.

Reformvorschläge der Branchenverbände

Die von den Branchenverbänden gemeinsam vorgelegten Reformvorschläge sehen im Kern insbesondere vor:

  • Reform der Fahrausbildung: Die Reduzierung der Anzahl der Pflichtfahrstunden auf das in anderen EU-Mitgliedsstatten übliche Niveau, um die Ausbildung erheblich schneller und kostengünstiger durchführen zu können – ohne die Qualität der Ausbildung zu senken. Im Fokus der Reformvorschläge steht ein schlanker Ausbildungsweg, dessen Dauer sich am individuellen Können der Auszubildenden bemisst.
  • Reform der Berufskraftfahrerqualifikation: Die Integration der Grundqualifikation in die Fahrausbildung mit gemeinsamen Theorie- und Praxisprüfungen sowie die Modernisierung der Prüfungsformen (Multiple Choice, Fremdsprachenoptionen) führt zu einer Reduzierung von Doppelungen der Lerninhalte und zu kürzeren Ausbildungszeiten.
  • In der Anerkennung ausländischer Führerscheine sehen die Branchenverbände darüber hin- aus eine weitere wichtige Maßnahme, um dem Mangel beim Fahrpersonal effektiv entgegenzuwirken.
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