Seien solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürften diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg gäben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord habe, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiere, begehe diese Ordnungswidrigkeit. Finde die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, könne er sichergestellt und auch vernichtet werden. „Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre“, erklärt der ADAC in einer Mitteilung. Doch es gebe auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So seien Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben würden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern sei grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, könne die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, sei allerdings nicht erlaubt und werde mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft. (ah)
Auch Blitzer-Warner in Navis und Handys sind verboten
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten, wobei dieses Verbot laut ADAC nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für warnende Navigationsgeräte oder Mobiltelefone gilt.