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Deutschlandticket: Digitalisierungsschub für den gesamten ÖPNV?

31.01.2023 14:43 Uhr | Lesezeit: 6 min
Deutschlandticket: Digitalisierungsschub für den gesamten ÖPNV?
Eine Buchung über multimodale Apps erleichtere den Umstieg vom Pkw auf Sharing- und On-Demand-Angebote und steigere somit die Attraktivität des ÖPNV, so der Digitalverband Bitkom (Symbolbild)
© Foto: Dirima/Fotolia

In der Politik ist man sich zwar einig, dass das Deutschlandticket zum 1. mai kommen soll, einige Fragen bleiben aber weiter offen, dies betrifft unter anderem Vertrieb und Tarifvorgaben.

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Nachdem sich Bund und Länder am Freitag, 27. Januar auf einen Start des Deutschlandtickets zum 1. Mai geeinigt hatte, die Omnibusrevue berichtete hier, wird über die Form des Tickets debattiert. Während Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein ausschließlich digitales Ticket anstrebt, schlug der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zuletzt zumindest übergangsweise die Möglichkeit für Verkehrsverbünde vor, auch ein Papierticket ausstellen zu können.

Als eine „Revolution für den Nahverkehr“ bezeichnete Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, das Deutschlandticket. „Es ist sinnvoll, wenn das Ticket über App oder eine Chipkarte wie bei der Bahncard angeboten wird. Wer das Deutschlandticket nicht via App auf sein Smartphone stellen will, sollte einfach eine Chipkarte beantragen können“, sagte Jung weiter. Damit habe man „endlich die Möglichkeit, dass das Verkehrssystem endlich bundesweit digitalisiert wird und sich rückständige Verkehrsverbünde endlich modernisieren beziehungsweise mit anderen zusammenschließen“, erklärte Jung.

Bitkom fordert „digital only“ beim Deutschlandticket

„Wir müssen weg vom Papier und hin zu einem digitalen Ticket, das künftig über alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden kann“, sagte Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom. „Es wird Zeit, dass wir den Mut finden, auf Altes und Überholtes zu verzichten, statt teure und ineffiziente Parallelstrukturen aufzubauen. Wenn wir diese Chance jetzt nicht nutzen, wann dann? Was wir jetzt brauchen, ist: ‚digital only‘“, forderte Berg. Ein digitales Ticket sei „nicht nur bequemer und kostengünstiger“, es entsprehe auch dem Alltag der allermeisten Menschen in Deutschland, für die Smartphones und zunehmend auch Smartwatches tägliche Begleiter seien.

„Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone bietet eine digital auslesbare Chipkarte eine Möglichkeit, das Deutschland-Ticket ohne Systembruch zu nutzen. Niemand darf gezwungen sein, ein Smartphone einzusetzen, nur um in den Genuss des Deutschlandtickets zu kommen. Man darf aber auch keine teuren Doppelstrukturen auf Kosten der Allgemeinheit unterhalten, weil eine Minderheit am Fahrschein aus Papier hängt“, sagte Berg.

Das Deutschlandticket könne „einen Digitalisierungsschub für den gesamten öffentlichen Nahverkehr und die gesamte Mobilitätsbranche liefern“, sagte Berg und fügte hinzu: „Wenn wir es richtig machen.“ Indem beispielsweise auch die Buchung über multimodale Apps ermöglicht würde, erleichtere man gleichzeitig den nahtlosen Umstieg auf digitale Sharing- und On-Demand-Angebote und steigere damit die Attraktivität des ÖPNV zusätzlich, so der Bitkom-Präsident.

bdo: Bund kann Tarifvorgabe nicht an Länder delegieren

Mittlerweile wurde auch der Gesetzentwurf für eine Neunte Änderung des Regionalisierungsgsetzes den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) berichtet, sieht der Entwurf im Wesentlich lediglich vor, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern Finanzmittel für die Einführung eines Deutschlandtickets zur Verfügung stellt und regelt, dass beantragte Tarife zum Deutschlandticket als bis Ende 2023 als genehmigt gelten.

Als „hochkritisch“ bezeichnete es der bdo, dass der Bund lediglich die Genehmigungsfiktion regele und keine Tarifvorgabe mache. „Dadurch wird die Tarifvorgabe an die Länder und/oder Aufgabenträger delegiert. Dort müssten entweder die Ländergesetze geändert oder entsprechende Beschlüsse auf kommunaler Ebene herbeigeführt werden“, so der Verband.

Man sei „der festen Überzeugung, dass der Bund durch die von ihm getroffenen Regeln und den Detailgrad der Vorgaben zum Deutschlandticket (Geltungsbereich, digital, Preis, Vertriebsform) deutlich signalisiert, dass er für diese Maßnahme die zuständige Behörde ist“, so die Position des bdo. Der Bund könne daher „hier die Tarifvorgabe nicht an Länder delegieren, sondern hat sie konkret selbst vorzunehmen“, schreibt der bdo weiter.

Warnung vor einem erneuten Flickenteppich

Eine „Tarifgenehmigungsfiktion ohne Tarifvorgabe“ sei rechtlich unzulässig und führe „zu einem Flickenteppich aus Gebieten, wo das Deutschlandticket gilt und anderen, wo die Fahrgäste ihr theoretisch deutschlandweit gültiges Ticket eben nicht nutzen können“, warnt der Branchenverband und mahnte: „Durch diese Unterlassung gefährdet der Bund den Erfolg des Deutschlandtickets insgesamt. Es ist ausgeschlossen, dass sämtliche Länder und/oder Aufgabenträger Deutschlands bis Mai 2023 den Tarif festlegen und alle Unternehmen diesen beantragen.“

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