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E-Vergabe-Portal für VKU-Mitglieder

28.07.2018 09:30 Uhr
E-Vergabe-Portal für VKU-Mitglieder
© Foto: strixcode/adobe-stock.com

Vom 18. Oktober an existiert für kommunale Unternehmen die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe. Der Verband kommunaler Unternehmen bietet seinen Mitgliedern rechtzeitig ab Mitte September eine Plattform dafür an.

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Seit 2016 herrscht in Deutschland für öffentliche Auftraggeber und damit für die meisten kommunalen Unternehmen die Pflicht der elektronische Vergabe (E-Vergabe). Seitdem müssen bei Beschaffungen, deren Auftragswerte die EU-Schwellenwerte erreichen, die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege veröffentlicht werden. Spätestens zum 18.Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber die Angebote der Bieter auch auf elektronischem Wege empfangen können und die gesamte Kommunikation mit den Bietern elektronisch durchführen. Dazu wird der Rückgriff auf eine professionelle E-Vergabe-Lösung erforderlich.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat nun über sein Tochterunternehmen VKU Consult ein eigenes E-Vergabe-Portal erstellt. VKU-Mitglieder können ab dem VKU-Stadtwerkekongress 2018 (18./19. September in Köln) das Portal nutzen. Die Lösung erfüllt alle Anforderungen der VgV, VOB/A sowie der nach wie vor gültigen VOL/A, SektVO sowie VSVgV, erläutert der VKU.

Neben Preisanfragen und Markterkundungen können Nutzer im Rahmen des digitalen Workflows von der Bekanntmachung, über die Kommunikation bis hin zur Zuschlagserteilung ein Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen und in einer fortlaufenden und revisionssicheren Vergabeakte nachhalten. Gängige Dateiformate (GAEB, CAD, EXCEL) werden gleichermaßen unterstützt wie die fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur zur Angebotsabgabe.

Eine Bieterdatenbank von mehr als 100.000 Einträgen stellt die Sichtbarkeit der Vergabeverfahren sicher. Ferner unterstützt das Portal auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Disee betrifft Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte. Mit Beginn des Jahres 2019 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronisch eingereichte Angebote zu akzeptieren. Ab dem Jahr 2020 muss die gesamte Kommunikation mit den Bietern elektronisch erfolgen, sobald der Auftragswert 25.000 Euro (netto) übersteigt. (mp)

 

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