Geregelt werden soll unter anderem, dass Fahrgäste bei einer um mehr als zwei Stunden verspäteten Abfahrt Anspruch auf eine Ersatzbeförderung haben oder den Fahrpreis erstattet bekommen. Schaffe das Busunternehmen keine andere Beförderungsmöglichkeit, soll es zusätzlich zur Erstattung 50 Prozent des Fahrpreises entschädigen. Bei verspäteter Ankunft soll das Busunternehmen ab einer Stunde ein Viertel und ab zwei Stunden die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden. Gepäck, das dem Busunternehmen übergeben werde, soll bis zu 1.800 Euro Wert sein, wenn es beschädigt wird oder verloren geht. Zudem sollen die Transporteure für Verletzungen und Tod durch Unfälle unbeschränkt haften. Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen Parlament und Ministerrat in ein Vermittlungsverfahren eintreten. Umstritten ist etwa die Frage, ob die Regeln auch im Nah- und Regionalverkehr gelten sollen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ist dagegen. Grundsätzlich befürworte er, wenn die Kundenrechte gestärkt werden. In der beschlossenen Regelungen fehle aber das Augenmaß. Es gebe keine Balance zwischen den Kosten für die Verkehrsunternehmen und dem Nutzen für die Fahrgäste. (beg)
Fahrgastrechte Bus im Vermittlungsverfahren
Das EU-Parlament hat sich wiederholt für eine Regelung bezüglich Fahrgastrechte im Busverkehr ausgesprochen. Neben allgemeinen Rechten sollen weitgehende Regeln für mobilitätsbehinderte Kunden aufgenommen werden.