Diese bringt laut Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) eine erhebliche Preissteigerung mit sich. Die Parkgebühren sind laut bdo ab Januar von dem Stadtgebiet („Arrondissement“) abhängig, in dem der Parkplatz liegt. Unterschieden werde zwischen der Zone Z1 (Innenstadt - Arrondissements 1 – 11) und Z2 (Randbereich - Arrondissements 12 – 20). Außerdem seien die Tarife bis auf den Tarif „Nacht“ in der Innenstadt nur noch nach Stunden gestaffelt. Der Tagespass für den Innenstadtbereich sei somit abgeschafft worden. Bei Bedarf müssten demnach mehrere Stundenpässe erworben werden. Seit 1. Dezember 2017 könnten Pässe nach der neuen Tarifstruktur für das kommende Jahr erworben werden.
Der bdo weist darauf hin, dass bereits vor diesem Datum erworbene Pässe für 2018 nicht mehr gültig sind. Über das PASS AUTOCAR Konto kann unter der Adresse http://www.passautocar.paris.fr/de/ die Rückerstattung des Kaufpreises beantragt werden. (ah)