Novellierung des PBefG: Mofair sieht Nachbesserungsbedarf

04.08.2011 18:06 Uhr
Wolfgang Meyer
©Foto: mofair

Mofair, der Interessensverband der privaten Wettbewerbsunternehmen im Personenverkehr, sieht den Kabinettsentwurf des Personenbeförderungsgesetzes kritisch.

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Entwurf eines Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, mit dem die Wettbewerbsregeln der EU-ÖPNV-Verordnung 1370/2009 in deutsches Recht umgesetzt und der Busfernverkehr liberalisiert werden soll. „Leider werden diese Ziele nur teilweise erreicht“, so Wolfgang Meyer, Präsident von Mofair. „Von einer Liberalisierung des Busfernverkehrs kann keine Rede sein und beim Nahverkehr sind die Möglichkeiten der Kommunen, für ein einheitliches und optimales ÖPNV-Angebot aus einer Hand zu sorgen, erheblich eingeschränkt.“ Der Gesetzentwurf halte an der Betriebspflicht für Fernbusse fest. Die Betriebspflicht sei nach europäischem Recht eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung, die zwangsläufig die Anwendung der EU-ÖPNV-Verordnung zur Folge habe. Das bedeute, dass die Genehmigungsbehörden entscheiden müssten, welcher Unternehmer den besten Fernbusverkehr anbiete. Eine solche Entscheidung könnten Genehmigungsbehörden unmöglich treffen. So verfüge die Genehmigungsbehörde in München nicht über Verkehrskenntnisse in Hamburg. Zudem bestehe die Gefahr, dass Fernbusunternehmen aus der erteilten Genehmigung wie beim Nahverkehr finanzielle Ansprüche ableiteten, wenn sie sich verkalkuliert hätten und der Fernverkehr sich nicht rechne. „Das ist keine Liberalisierung, sondern eine Bürokratisierung“, betont Meyer. Im Nahverkehr sei das ÖPNV-Angebot aus einer Hand gefährdet, weil Busunternehmen einzelne Linien aus einem Gesamtangebot, für das die Aufgabenträger finanzielle Mittel bereitstellten, herausbrechen könnten. Dies könne den ÖPNV zerstückeln und „dürfte für die Fahrgäste wenig attraktiv sein“. Unterschiedliche Fahrscheine, unabgestimmte Fahrpläne und Fahrpreise könnten die Folge sein. In beiden Bereichen müsse der Bundestag den Gesetzentwurf nachbessern. Der von der EU-ÖPNV-Verordnung vorgeschriebene Rechtschutz erfolge nach dem Gesetzentwurf entsprechend den Regeln des Vergaberechtschutzes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. „Das wird von uns uneingeschränkt begrüßt“, erklärt Meyer. (ah)

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