Im neuen Fahreignungsregister werden für eine Zuwiderhandlung statt bis zu sieben Punkte zukünftig nur noch bis zu drei Punkte vergeben. Der Führerschein wird allerdings auch schon bei acht Punkten entzogen. In diesem Zug wurde auch die Bußgelduntergrenze von 40,00 auf 60,00 Euro erhöht. Für viele Verstöße gelten deshalb ab Mai höhere Buß- und Verwarngelder. Diese Neuerungen sollen das bisherige Punktesystem durch einfachere und transparentere Regelungen ersetzen und so die Verkehrssicherheit erhöhen.
Doch grade zu Beginn ist der Informationsbedarf hoch. Was hat sich geändert? Was kosten Verstöße jetzt und ab wann gibt es Punkte? Der überarbeitete „Ratgeber Bußgeld“ beantwortet diese und viele weitere Fragen und stellt alle Neuerungen detailliert vor. Dabei machen ihn die verständliche und übersichtliche Aufbereitung sowie das handliche Format zu einem praktischen Begleiter für unterwegs. Inhalte sind: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punktesystem, Fahrerlaubnis auf Probe, Bußgeldkatalog-Verordnung mit Anlage Bußgeldkatalog, Verkehrszeichenübersicht zum Bußgeldkatalog. Der „Ratgeber Bußgeld“ (Bestell-Nr. 23009) kann für 3,80 Euro (€ 4,07 inkl. MwSt., Mindestabnahme 6 Stück) bezogen werden beim Verlag Heinrich Vogel unter der Telefonnummer 089/ 20 30 43 -1600, per Fax an 089/ 20 30 43 -2100 oder auf der Webseite http://www.heinrich-vogel-shop.de. (ah)