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Brandrisiko: VDV weist auf Regelungslücke bei E-Scootern hin

02.05.2024 08:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Scooter-Verbot in Hamburger U-Bahn
Gefordert wird eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs
© Foto: GettyImages/Olelole

Bei den entscheidenden Punkten seien sich TÜV und VDV mit Blick auf das Brandrisiko bei E-Scootern einig, betont der Verkehrsverband, der das Schließen einer Regelungslücke fordert.

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Es sei gut, dass der TÜV-Verband „an der entscheidenden Stelle zu ähnlichen Erkenntnissen kommt wie die beiden unabhängigen Gutachten, die wir als Branche dazu in Auftrag gegeben haben“, sagte Martin Schmitz, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit Blick auf zwei Untersuchungen, die sich mit dem Thema Brandgefahr bei E-Scootern beschäftigen.

Hierzu schreibt der TÜV-Verband, die politische Interessenvertretung der TÜV-Prüforganisationen, zur Brandgefahr bei E-Scootern: „Mit der angekündigten Novelle der eKFV sollte eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs erfolgen.“ Die dort geforderte Angleichung von Sicherheitsstandards bei den Batterien von E-Scootern an die höheren Anforderungen, die bei Pedelecs bereits gelten, dies sei aus Sicht der Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen „der wesentliche Punkt“, so der VDV.

„Aktuell besteht eine Regelungslücke bei den Sicherheitsstandards der mechanischen Festigkeit von Batterien in E-Scootern. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit oder Formalie wirkt, ist aus Sicherheitsaspekten und in Haftungsfragen ein entscheidender Baustein“, sagt VDV-Geschäftsführer Schmitz und betont: „Genau deshalb sehen sich die Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen aktuell zum Handeln gezwungen. Solange diese Frage offenbleibt, muss weiterhin vor Ort durch die betrieblich Verantwortlichen entschieden werden, wie mit der Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen umzugehen ist.“

VDV und TÜV inhaltlich nicht weit auseinander

Auch der Hinweis auf eine Straßenzulassung von E-Scootern helfe da nicht weiter, so Schmitz. „Denn im Brandfall sind die Auswirkungen von brennenden Akkus und Batterien auf der Straße, also unter freiem Himmel, komplett anders als in geschlossenen Räumen wie in Bus oder Bahn. Besonders die entstehende Rauchentwicklung und natürlich auch das mögliche Feuer im Ein- und Ausstiegsbereich der Fahrzeuge kann in hohem Maße gesundheitsgefährdend für alle Fahrgäste in den Fahrzeugen sein“, führt der VDV-Geschäftsführer aus. „Damit E-Scooter künftig überall im ÖPNV wieder mitgenommen werden können, muss die Regelungslücke geschlossen werden. Dies geht am besten über die Angleichung der entsprechenden Norm.“

Bis dahin könnten die Hersteller auch rechtssicher und verbindlich schriftlich erklären, dass „ihre Fahrzeuge alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben, auch bezüglich der Sicherheit der verbauten Batterie, erfüllen“, schlägt Schmitz vor. Gerne stehe dazu auch weiterhin für den fachlichen Austausch mit dem TÜV zur Verfügung. „Inhaltlich liegen wir an den entscheidenden Stellen nicht weit auseinander“, betont Schmitz.

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