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E-Scooter: Hamburger Hochbahn AG verbietet Mitnahme wegen Brandgefahr

21.08.2023 11:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Scooter-Verbot in Hamburger U-Bahn
Die Hamburger Hochbahn AG reagiert auf die jüngsten dokumentieren Fälle von Selbstentzündung von E-Scootern und verbietet deren Mitnahme in der Hamburger U-Bahn.
© Foto: GettyImages/Olelole

Hamburger Hochbahn AG verbietet Mitnahme von E-Scootern in der U-Bahn.

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Es betrifft Busse nur mittelbar, regt den einen oder anderen Verkehrsbetrieb aber vielleicht zu Überlegungen an: Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter („Tretroller“ mit Elektroantrieb) mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung reagiert die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Zur Bewertung dieser Einzelereignisse hatte die HOCHBAHN ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis für die HOCHBAHN: Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.

Hintergrund sind die in jüngster Zeit vermehrt aufgetretenen Fälle unter anderem in Barcelona und London, in denen sich E-Scooter selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung mit Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten. Nach Informationen der HOCHBAHN arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern derzeit an einer entsprechenden DIN-Norm.

Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist nicht bekannt. Pedelecs und E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.

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