Omnibusse müssen in Österreich zwischen 1. November und 15. März an der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein - und nicht wie zunächst gemeldet an allen Achsen. Die Redaktion hat leider zwei fehlerhaften Pressemitteilungen glauben geschenkt, wodurch es zu dieser falschen Meldung kam. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern (Diagonalreifen) beziehungsweise fünf Millimetern (Radialreifen). Das Gesetz verpflichtet den Halter und den Lenker eines Busses mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überdies zum Mitführen von Schneeketten für die Antriebsachse. Bei Zwillingsreifen reicht eine Spurkette aus, um dem Gesetz zu entsprechen.
Berichtigung: Winterreifenpflicht in Österreich
Seit diesem Jahr müssen Busse mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Österreich ab 1. November an der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.