Die Bundesregierung will eine gesetzliche Grundlage zur Fortführung des Deutschlandtickets schaffen. Dabei geht es darum, dass der Bund auch im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung des Tickets dazu gibt. Dafür soll das Regionalisierungsgesetz geändert werden. Ohne eine Fortschreibung der Finanzierung durch den Bundeszuschuss und „infolgedessen der Mittelbereitstellung durch die Länder“ wäre der Fortbestand des Tickets gefährdet, geht aus einem der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegenden Gesetzentwurf hervor. Zuerst hatten das Nachrichtenmagazin „Politico“ und das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Knackpunkt ist die Finanzierung des D-Tickets
Bisher geben Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen. Festgeschrieben ist die Finanzierung im Regionalisierungsgesetz aber nur noch für 2025. Auf einer Sonderkonferenz Ende Juni hatten sich die Verkehrsminister von Ländern und Bund zu einer Fortführung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus bekannt. Knackpunkt ist aber, wie mögliche Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen ausgeglichen werden sollen – über die 3 Milliarden Euro hinaus, die Bund und Länder bereitstellen. Über die Finanzierung der Mehrkosten verhandeln Bund und Länder.
Kritik aus Bayern
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU), Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, sagte: „Der Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes entspricht in keinster Weise unseren Vorstellungen, denn er verkennt die Realität. Die 1,5 Milliarden Euro des Bundes für das Deutschlandticket werden für 2026 nicht ausreichen.“ Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lasse die Verkehrsunternehmen sehenden Auges in eine Unterfinanzierung laufen. „Dass die Finanzierung des Tickets außerdem wieder nur für ein Jahr geregelt werden soll und auch keine Nachschusspflicht enthalten ist, sind zwei weitere Geburtsfehler des Entwurfes.“
bdo vermisst Tarifvorgabe
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wie er in einem Schreiben mitteilte. So würde die Vorgabe für die Anwendung des Deutschlandtickets fehlen. Damit läge der Ball bei den Ländern und den Aufgabenträgern, eine entsprechende Tarifvorgabe zu machen. Aufgrund des gesetzgeberischen Zeitplans halte man es „jedoch für völlig unrealistisch, dass Länder und/oder Aufgabenträger bis Ende des Jahres flächendeckend entsprechende Regelungen erlassen“, so der bdo. Ohne Tarifvorgabe bestünde jedoch kein Ausgleichsanspruch für die Unternehmen. „Ohne einen Ausgleichsanspruch sollte kein Unternehmen ins Risiko gehen und das Deutschlandticket anerkennen“, empfiehlt der bdo. Man setze sich dafür ein, dass der „Bundesgesetzgeber einen zeitlich befristeten Anwendungsbefehl ins RegG aufnimmt“, so der bdo.
Finanzierung weiterhin ungeklärt
Darüber kritisiert der bdo die weiterhin unklare Finanzierung des Tickets. Der Bund stellt weiterhin lediglich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie ebenfalls nicht mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. „Die aktuellen Prognosen für die Kosten des Deutschlandtickets liegen für 2026 jedoch bei bis zu 3,9 Mrd. Euro. Damit wäre eine Tariferhöhung für das D-Ticket unumgänglich“, so der bdo. Das Bundeskabinett wird in der kommenden Woche über den Referentenentwurf entscheiden. Dann beginnt das reguläre parlamentarische Verfahren. Mit der finalen Verabschiedung des Gesetzes ist laut bdo „frühestens im November zu rechnen“.