Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und die Gewerkschaft Verdi haben in einer Tarifvereinbarung Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen. Ab dem 1. Januar 2026 profitieren die Beschäftigten im baden-württembergischen Omnibusgewerbe von einer neuen betrieblichen Altersvorsorge – dem sogenannten „Sozialpartnermodell BusRente BW“.Die neue Regelung ergänze die Arbeitsbedingungen um eine „zukunftsweisende, aktienbasierte Betriebsrente auf der Grundlage des Sozialpartnermodells“, erklärten die beiden Tarifpartner.
Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen bei diesem Modell in einen unabhängig verwalteten Fonds. Im Rahmen des Sozialpartnermodells obliegen die Kontrolle und die Weiterentwicklung einem paritätisch aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern besetzten Sozialbeirat.
Weitere finanzielle Belastung für die Unternehmen
„Mit dem Sozialpartnermodell BusRente BW bringen wir eine moderne und rentable Altersvorsorge an den Start. Das Sozialpartnermodell verbindet Sicherheit, Fairness und Flexibilität und macht das Busgewerbe – und hier insbesondere den Mittelstand als Arbeitgeber – in Baden-Württemberg noch attraktiver für aktuelle und künftige Mitarbeitende“, sagte WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg zur neuen Altersvorsorge.
Für die Arbeitgeber bedeutet die BusRente BW aber ab 2026 auch eine weitere finanzielle Belastung. Ihr Beitrag zur Altersvorsorge wird bis 2028 schrittweise auf drei Prozent des Bruttogrundlohns anwachsen. Während sich die Arbeitnehmer mit einem Beitrag von 0,5 Prozent an der Altersvorsorge beteiligen.
Diese zusätzliche Belastung seien die Unternehmen „bereit zu tragen“, sagte Yvonne Hüneburg. Die Betriebsrente sei „auch ein klarer Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten“.
Verdi sieht nun Aufgabenträger am Zug
Die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge durch die Arbeitgeber sei „ein weiterer großer Schritt, um die Arbeitsbedingungen im privaten ÖPNV an den kommunalen anzugleichen“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Jan Bleckert. „Nach der deutlichen Steigerung der Gehälter in den letzten Tarifrunden verbessern wir damit endlich auch den Ruhestand für Tausende von Fahrerinnen und Fahrern.“
Nun seien die Aufgabenträger, also insbesondere die Landkreise aufgefordert, die „Anwendung des neuen Tarifvertrags Sozialpartnermodell BusRente BW als Vergabebedingung in ihre Ausschreibungen mit aufzunehmen, da dieser Tarifvertrag unter das Landestariftreuegesetz fällt“, sagte Bleckert.