Pauschalreiserichtlinie: Reiseverbände richten Appell an die Politik

24.09.2025 11:52 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Das Trilog-Verfahren zur Revision der Pauschalreiserichtlinie zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament beginnt am 24. September 
© Foto: Europäische Union/ Christophe Licoppe

Die deutschen Reise- und Tourismusverbände warnen mit Blick auf die geplante Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie vor erhebliche Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft.

Kurz vor Beginn des Trilog-Verfahrens am 24. September zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament haben die Verbände ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR erneut eine gemeinsame Position vorgelegt. Ziel müsse es sein, die „Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen“, betonen die Verbände mit Blick auf die geplante Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie. Die Verbände kündigten an, in Brüssel und Berlin mit Nachdruck auf notwendige Korrekturen hinzuwirken. An die Bundesregierung richten die Verbände den klaren Appell, „die deutschen Interessen im Trilog entschlossen zu vertreten“.

Die zentralen Kritikpunkte

Die Verbände fordern unter anderem eine „eindeutige und verständliche Definition der Pauschalreise“ und damit auch eine klare Abgrenzung von der Geschäftsreise. Reisemittler müssten zudem „weiterhin in der Lage sein, auf Wunsch mehrere Einzelleistungen zu vermitteln, ohne dadurch automatisch als Reiseveranstalter zu gelten“ und in die volle Veranstalterhaftung zu fallen. Der Vorschlag des EU-Ministerrates, wieder eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen, wäre nach Ansicht der Verbände der richtige Weg.

Reiseveranstaltern nicht das allgemeine Lebensrisiko aufbürden

Die Kriterien und Voraussetzungen, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssen aus Sicht der Verbände so ausgestaltet werden, dass eine gerechte Risikoverteilung erfolgt. Es müsse unbedingt vermieden werden, allein den Reiseveranstaltern das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden aufzubürden. Eine Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet – wie vom EU-Parlament gefordert, sei nicht nur unpraktikabel, sondern auch unsinnig. Maßgeblich müsse allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben, denn Reisewarnungen und Reisehinweise stellen nach der Rechtsprechung ein starkes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet dar. Auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter führen, so die Verbände.

Deutsche Reisewirtschaft besonders betroffen

Deutschland ist der wichtigste Pauschalreisemarkt in Europa: 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen werden hier verkauft. Im Inland ist fast jede dritte Urlaubsreise eine Pauschalreise. Die Branche ist überwiegend mittelständisch geprägt. „Eine Überregulierung würde das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden – mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Millionen Reisende“, betonen die Verbände.

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