Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in 54 Fällen hatte das Amtsgericht Traunstein einen Strafbefehl erlassen. Der sieht eine Haftstrafe von zehn Monaten vor, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Mann 2.400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Busfahrer habe den Strafbefehl angenommen, das Urteil ist damit seit Ende September rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein heute mit. Ihm wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Einen neuen Führerschein kann er frühestens nach elf Monaten wieder beantragen.
Der damals 58 Jahre alte Busfahrer war im Februar mit einer Gruppe von Skitouristen aus Westfalen unterwegs und wollte ins österreichische Kaprun. Rund 70 Kilometer vor dem Ziel kam der Bus von der Fahrbahn ab und kippte mit 61 Fahrgästen eine Böschung hinab. Die meisten der Passagiere wurden verletzt, einige auch schwer. Das Busunternehmen aus Beckum (Landkreis Warendorf) hatte unmittelbar nach dem Unfall versichert, dass die Lenkzeiten eingehalten worden waren und das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand war.