Damit hatte einer von insgesamt zehn Klägern gegen den Autobahn-Bau Erfolg. Nun muss es ein sogenanntes „ergänzendes Verfahren“ geben, um die beanstandeten Fehler auszubügeln, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Dabei hatten die obersten deutschen Verwaltungsrichter an den Planungen für den reinen A 44-Bau nichts auszusetzen. Die zehn Kläger – Landwirte und Eigentümer von Wohngrundstücken – hatten unter anderem das Lärmschutzkonzept bemängelt und Verstöße gegen den Artenschutz ins Feld geführt. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht und wies neun Klagen ab. Ein Landwirt, dessen Flächen für „naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen“ beansprucht werden sollten, hatte allerdings Erfolg. Er sah seinen Betrieb durch die Enteignung in der Existenz bedroht. Die Richter entschieden, dass die Planer nicht ausreichend geprüft hätten, ob die Maßnahmen verhältnismäßig seien und ob es nicht andere Möglichkeiten zur Kompensation für die Versiegelung der Flächen durch den Autobahn-Bau gebe.
A 44-Teilstück darf vorerst nicht gebaut werden
Das Teilstück der Autobahn 44 zwischen Ratingen und Velbert darf vorerst nicht gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.