Nachdem der Bundesrat am 21.12.2005 dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ zugestimmt hat, werden Abfindungen und Übergangsgelder ab dem 1. Januar 2006 voll besteuert. Die begrenzte Steuerfreiheit gilt allerdings noch für Entlassungen vor diesem Stichtag, soweit die Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen. Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen weiter hervorgeht, gibt es eine Sonderregelung für Soldaten und Soldatinnen. Ihre vor dem 1. Januar 2009 gezahlten Übergangsbeihilfen sind weiterhin steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde. Mit demselben Gesetz wurden auch die auf jeweils 315 Euro begrenzten Freibeträge für besondere Zuwendungen des Arbeitgebers an ihre Arbeitnehmer anlässlich der Eheschließung und der Geburt eines Kindes gestrichen. dif
Abfindungen jetzt voll besteuert
Der Bundesrat hat mit dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ einem weitreichenden Paket zugestimmt.