„Die ganzjährige Aussperrung von Fahrzeugen aus Teilen einer Stadt stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Vor allem deshalb, weil der Straßenverkehr nur zu einem kleinen Teil überhaupt an der Entstehung von Feinstaub beteiligt ist“, so Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssten geeignete Maßnahmen zur Einschränkung der Feinstaubproblematik nach dem Verursacheranteil aller Emittenten getroffen werden, so Kaessmann weiter. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass der vom ADAC angestrengte Prozess in Berlin gegen die dortige Umweltzone erfolgreich sein wird.“ Auf einem ADAC-Rechtsforum in München wurden auch Fragen zur täglichen Umsetzungspraxis erörtert. Hier fordert der Automobilclub vor allem eine Vereinheitlichung der Regelungen. Es könne nicht sein, dass in Berlin andere Grundsätze für Ausnahmeregelungen gelten, als beispielsweise in Köln oder Stuttgart.
ADAC: Umweltzonen nicht rechtmäßig
Nach Auffassung des ADAC bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der deutschen Umweltzonen.