Mit der Änderung möchte die Regierung verschärfte Sanktionsmaßnahmen einführen, um Missbrauchsfällen bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoller zu begegnen. Außerdem sollen die Voraussetzungen konkretisiert werden, im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen. Zudem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Zusätzlich möchte man im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins einen europaweit anerkannten Nachweis für die Weiterbildung schaffen.
Zur Begründung schreibt die Bundesregierung, dass sich Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung mehren würden. Schwierigkeiten hätte man auch bei der Überwachung der Ausbildungsstätten, was die Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten und die Kenntnis der Kontrollbehördenüber alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse betreffe. (bb)