So fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine überjährige Finanzierung für Verkehrsprojekte. „Wir benötigen Planbarkeit für langfristige Investitionen. Das muss auch für die Mittelbereitstellung gelten“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. Die Finanzierung von ÖPNV- und Eisenbahninfrastrukturprojekten dürfe nicht „an der starren Jährlichkeit des Bundeshaushalts scheitern“. Daher hat der an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, bei den laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 eine überjährige Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zu beschließen.
Aufwändige Planungs- und Genehmigungsprozesse
Der VDV verweist darauf, dass die allermeisten Infrastrukturprojekte über mehrere Jahre angelegt sind – allein schon wegen der aufwändigen Planungs- und Genehmigungsprozesse. Auch die im SVIK vorgesehenen Fördermittel müssten daher überjährig nutzbar sein. Wortmann betont: „Wir brauchen – wie es auch im Koalitionsvertrag angelegt ist – eine anwendungsfähige Fondsstruktur für die Infrastrukturfinanzierung, vergleichbar mit den langfristigen Planungsinstrumenten bei der Bundeswehr.“ Wenn man die Klimaziele erreichen und Mobilitätswende ermöglichen wolle, brauche Deutschland „eine solide, langfristige Finanzierung der öffentlichen Verkehrsangebote. Der aktuelle Haushaltsentwurf lässt das leider noch vermissen“, sagte Wortmann.
Überjährige Verwendung der Mittel ermöglichen
Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) drängt darauf, eine überjährige Verwendung der Haushaltsmittel zu ermöglichen. Man habe sich daher bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dafür eingesetzt, die „faktische Haushaltssperre des laufenden Haushaltsjahres zu lösen“. Ansonsten drohe die Investitionsoffensive zu verpuffen, bevor sie richtig begonnen hat.
Vorläufige Haushaltsführung bedeutet faktische Haushaltssperre
Mit der Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität außerhalb des regulären Bundeshaushalts stehen laut aktuellem Haushaltsentwurf zusätzliche Investitionsmittel auch für Verkehrswege zur Verfügung. „Doch der Bundeshaushalt 2025 ebenso wie die damit verbundenen Wirtschaftspläne der Sondervermögen und des Klima- und Transformationsfonds werden erst Ende September 2025 vom Bundestag verabschiedet“, erklärte DVF-Präsidiumsvorsitzender Frank Dreeke und betonte zugleich: „Bis dahin gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Und das bedeutet eine faktische Haushaltssperre für neue Bauprojekte. Wir sind dadurch in einer gefährlichen Situation, denn sie führt zu einem Stillstand bei Ausschreibungen und Vergaben.“
Strukturreformen für die Finanzierung
Zudem fordert das DVF die Einleitung von Strukturreformen für die Finanzierung aller Verkehrsträger. Für alle liegen gemäß Koalitionsvertrag bereits Konzepte vor, die nun dringend umgesetzt werden müssen. Für die Bundesfernstraßen beispielsweise gehe es um direkte Mittelzuweisungen und die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH, bei der Schiene stehen Infraplan und Schieneninfrastrukturfonds an.