Alkoholtester in Frankreich: Strafaufschub bis 1. März 2013

12.10.2012 16:12 Uhr

Laut dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hat das Innenministerium in Frankreich bekannt gegeben, dass das Nichterfüllen der Mitführungspflicht eines Alkoholtesters in Frankreich erst ab 1. März 2013 bestraft wird.

Ursprünglich war die Übergangfrist nur bis 30. Oktober 2012 festgesetzt. Aufgrund der Lieferengpässe wurde diese Frist jedoch nun verschoben. Während der Übergangsfrist erfolgt lediglich eine Ermahnung, die jedoch nicht mit einem Bußgeld belegt ist. (ah)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.