Ursprünglich war die Übergangfrist nur bis 30. Oktober 2012 festgesetzt. Aufgrund der Lieferengpässe wurde diese Frist jedoch nun verschoben. Während der Übergangsfrist erfolgt lediglich eine Ermahnung, die jedoch nicht mit einem Bußgeld belegt ist. (ah)
Alkoholtester in Frankreich: Strafaufschub bis 1. März 2013
Laut dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hat das Innenministerium in Frankreich bekannt gegeben, dass das Nichterfüllen der Mitführungspflicht eines Alkoholtesters in Frankreich erst ab 1. März 2013 bestraft wird.