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Arbeitnehmer darf Anordnung nicht befolgen, wenn er gegen Recht verstößt

29.07.2010 16:23 Uhr
Gericht-Hammer
© Foto: Uli Deck/ddp

Ein Arbeitnehmer darf Anweisungen seines Arbeitgebers nicht befolgen, wenn er dadurch gegen die StVO oder gegen Lenkzeitvorschriften verstößt. Tut er es trotzdem und bekommt eine Geldstrafe, muss der Arbeitgeber diese nicht zahlen.

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Ein Arbeitnehmer darf nicht allein deshalb entlassen werden oder andere negative arbeitsrechtliche Folgen erleiden, weil er sich entsprechenden Anweisungen des Arbeitgebers widersetzt. Grund: Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung. Deshalb darf und muss sich ein Arbeitnehmer unzulässigen, von Arbeitgeberseite erteilten Anordnungen widersetzen. Befolgt ein Arbeitnehmer entsprechende Anordnungen, die einen Verstoß gegen die StVO oder die Lenkzeitvorschriften darstellen und bekommt dafür ein Bußgeld, muss der Arbeitgeber dieses nicht zahlen. Grund: Würde die Rechtsordnung dem Arbeitgeber einen Anspruch darauf zubilligen, von einem Bussgeld freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. (beg)

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