Die Bahn fühlt sich, wie die FAZ berichtet, benachteiligt, da Keolis - Tochtergesellschaft der französischen Staatsbahn, seit fast neun Jahren im deutschen Stadt- und Regionalverkehr unterwegs ist, sie selbst aber vom Regionalverkehr in Frankreich aufgrund eines französischen Gesetzes ausgeschlossen bleibt. Zuletzt klagte die Bahn auch gegen eine Auftragsvergabe im Stadtverkehr von Bordeaux, da die Ausschreibung nicht im europäischen Amtsblatt oder einer größeren, international gelesenen Publikation ausgeschrieben worden war. Ein französisches Verwaltungsgericht urteilte pro Bahn, doch das oberste Berufungsgericht könnte die Enntscheidung kippen. "Wir wollen grundsätzlich klären, ob europäisches Recht auch in Frankreich gilt", so der Bahn-Wettbewerbsbevollmächtigte Joachim Fried. Ob man den Europäischen Gerichtshof anrufe, sei noch nicht entschieden. Auf jeden Fall wolle man aber ein Vertragsverletzungsverfahren vor der EU-Kommission anstrengen, sollte das oberste Berufungsgericht für Bordeaux entscheiden.
Bahn gegen Frankreich
Die Deutsche Bahn will sich notfalls über den Europäischen Gerichtshof Zugang zum französischen Schienenverkehr erkämpfen.