„Dies hat zur Folge, dass im Freistellungsverkehr eingesetzte Fahrzeuge genauso wie die ÖPNV-Fahrzeuge von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind“, erklärt Anja Ludwig, Leiterin Recht beim bdo. Sie weist daraufhin, dass bis Ende dieses Jahres die von der GEZ versandten Erfassungsbögen ausgefüllt und zurückgeschickt werden sollten, da anderenfalls eventuelle Mehrkosten (Bußgelder) entstehen könnten. (ah)
bdo: Einigung mit GEZ für Freistellungsverkehr
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat nach eigenen Angaben den für die Rundfunkbeitragsreform federführenden Justitiar des SWR, Dr. Hermann Eicher, davon überzeugen können, die freigestellten Verkehre dem ÖPNV gleichzustellen.