Darin weist der bdo auf die Besonderheiten bei der Verwendung von Winterreifen an Omnibussen hin. Man habe aus dem Ministerium Signale erhalten, dass nur sehr kurzfristige Stellungnahmen bei der Arbeit an einem neuen Text der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt werden könnten. Der bdo erörtert die grundlegenden Unterschiede zwischen Reifen für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge. Der Verband kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ausgewiesene Winterreifen mit ausgeprägten Querrillen im Profil nur an der Antriebsachse erforderlich und sinnvoll seien. Auf der Lenkachse reichten dagegen solche Reifen, die vom Hersteller als wintertauglich angesehen werden. Eine ausdrückliche M+S-Kennzeichnung sei dabei nicht zwingend. Diese Form der Bereifung sei ein „brauchbarer Kompromiss“. „Echte“ Winterreifen auch auf der Lenkachse seien allenfalls „bei durchgehend schneebedeckter Fahrbahn in hoch gelegenen Wintersportgebieten oder in Skandinavien angezeigt“. Für den ÖPNV und im innerdeutschen Reiseverkehr außerhalb der hohen Bergregionen benötige ein Bus eine solche Ausrüstung dagegen „keinesfalls“. (ah)
bdo für Winterreifen nur auf der Antriebsachse
Mit einem Schreiben bezüglich der geplanten Winterreifenpflicht hat sich der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) an das Bundesverkehrsministerium gewandt.