Am 5. August 2019 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die von der Finanzverwaltung praktizierte und vom Bundesministerium der Finanzen nicht beanstandete Hinzurechnung des Hotelleistungseinkaufs bei der Gewerbesteuer nicht rechtmäßig sei.
Auf die schriftliche Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand an die Bundesregierung, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang nun ergriffen werden, erhielt der bdo folgende Antwort der zuständigen Parlamentarischen Staatssekräterin Bettina Hagedorn: „Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren III R 22/16 zur gewerbesteuerlichen Behandlung von „Hotelmietaufwand“ bisher lediglich den Verfahrensbeteiligten den Urteilstenor zugestellt. Eine allgemeine Veröffentlichung des Urteils nebst dessen Urteilsgründen durch den Bundesfinanzhof steht aktuell noch aus. Sobald das Urteil veröffentlicht ist und damit insbesondere die Urteilsbegründung vorliegt, wird das innerhalb der Bundesregierung fachlich zuständige Bundesministerium der Finanzen die Folgen aus der Entscheidung in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder prüfen. Das für Tourismus zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung werden eingebunden.“
Sollten sich Neuigkeiten in dieser Angelegenheit ergeben, wird der bdo seine Mitglieder informieren. (ts)