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bdo zum Machtkampf im ÖPNV

10.08.2017 10:11 Uhr
bdo zum Machtkampf im ÖPNV
© Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Durch die (Re-)Kommunalisierung des ÖPNV droht laut Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) eine Abschaffung des privaten Verkehrsgewerbes.

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Gegenwärtig erreichten den bdo nahezu täglich Meldungen aus den verschiedensten Bundesländern über Vorgänge im ÖPNV, die zum Ziel hätten, das Miteinander privater und kommunaler Unternehmen zu beenden. In Thüringen versuchten aktuell drei Landkreise, das private Verkehrsgewerbe vollständig aus dem Markt zu drängen. Weitere Fälle gebe es deutschlandweit. Die Branche habe eine Entwicklung genommen, die zwangsweise zu einer Verteuerung des ÖPNV führen werde.

Die Vorgehensweise der Landkreise und Aufgabenträger sei dabei unterschiedlich. Die privaten Verkehrsunternehmen würden vom Aufgabenträger solange vertröstet, bis dieser eigene neue Strukturen aufgebaut habe. Sodann werde den privaten Unternehmen erklärt, dass es für eine Einbeziehung ihrer Unternehmen in den ÖPNV keinen rechtssicheren Weg gebe. Zur Rechtfertigung werde dann möglicherweise ein geringfügiger Teil der Beförderungsleistungen öffentlich ausgeschrieben. Anderenorts kündigten die Aufgabenträger den bisher im ÖPNV erfolgreich und verlässlich handelnden GmbHs rechtswidrig die zugrunde liegenden Gesellschaftsverträge und erbrächten die Beförderungsleistungen dann zu 100 Prozent selbst.

Die derzeit zu beobachtende massivste Variante, Private aus dem Markt zu drängen, erfolge in drei Schritten: Die Aufgabenträger sorgten zunächst dafür, dass die mit den privaten Verkehrsunternehmen geschlossenen Leistungsverträge - egal wie - gekündigt würden. Auf diese Weise werde versucht, dem Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen. Sollten sich die privaten Verkehrsunternehmen dagegen wehren, würden keine Zahlungen mehr geleistet. Die Insolvenz der betreffenden privaten Unternehmen nähmen Aufgabenträger dabei sehenden Auges in Kauf.

Sollte auch dies das private Unternehmen nicht zum Aufgeben bewegen, da es ihm gelingt, die Kündigungen gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen und Zahlungstitel zu erwirken, nehmen, so der bdo, die Aufgabenträger auch die Insolvenz der kommunal beherrschten ÖPNV-GmbH in Kauf. Dies habe zur Folge, dass die Zahlungstitel der privaten Verkehrsunternehmen nicht vollstreckt werden könnten und zum anderen ein willfähriger Insolvenzverwalter über § 103 Insolvenzordnung jetzt die Leistungsverträge ruhend stellen könne, mit der Konsequenz der Insolvenz des privaten Verkehrsunternehmens. Begleitet werde dieses Vorgehen oftmals mit dem Versuch, die privaten Verkehrsunternehmen mit haltlosen Strafanzeigen in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren und zu diskreditieren.

Der bdo sieht die momentane Entwicklung im ÖPNV mit Sorge und richtet deshalb einen Appell an die Politik vor Ort, sich für den Erhalt der bewährten ÖPNV-Struktur in Deutschland einzusetzen und eine Abschaffung des privaten Verkehrsgewerbes zu verhindern. (ts/ah)

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