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Beförderung von Rollstuhlfahrern: Hannover setzt Richtlinie um

18.10.2007 07:08 Uhr
Rollstuhlfahrer
© Foto: Mercedes-Benz

Seit rund einem Monat sorgt eine EU-Richtlinie bei den Verkehrsunternehmen für Unsicherheit. Demnach darf in vielen Bussen nur jeweils ein Rollstuhlfahrer befördert werden. Die Unternehmen des Großraum-Verkehrs Hannover (GVH) setzen die Richtlinie nun um.

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Maßgeblich für die Beförderungspflicht gegenüber Rollstuhlfahren ist die im Fahrzeugschein und im Fahrzeug ausgewiesene Kapazität für Rollstuhlplätze. Für die Fahrzeuge der Üstra heißt dies, dass auf den meisten der 135 Stadtbusse auch weiterhin mehrere Rollstuhlfahrer gleichzeitig mitgenommen werden können. Eine Ausnahme bilden nur die 21 neuen Solaris-Busse, die erst nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie in Betrieb genommen wurden. Aufkleber auf den Türen machen kenntlich, dass hier nur ein Rollstuhlfahrer befördert werden kann. Die Üstra prüft momentan, wie sich der Innenraum der Solaris-Busse umgestalten lässt, so dass mindestens zwei Rollstuhlfahrer gleichzeitig darin befördert werden können. In den Fahrzeugen der RegioBus wird ab sofort nur noch ein Rollstuhlfahrer pro Fahrt befördert. Einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein gibt es bei rund einem Drittel aller Fahrzeuge. Wenn möglich, wird die RegioBus in älteren Fahrzeugen mit Niederflurtechnik auch zwei Rollstuhlfahrer befördern. Hierzu ist es allerdings notwendig, vor dem Fahrantritt mit dem jeweiligen RegioBus-Betrieb Kontakt aufzunehmen. Dies sollte 24 Stunden vor Fahrtantritt erfolgen. Eine Garantie der Beförderung für mehr als einen Rollstuhlfahrer kann aber nicht gegeben werden. Beide Unternehmen ordnen die EU-Richtlinie im Ergebnis als kundenunfreundlich ein. "Uns sind allerdings die Hände gebunden. Unsere Fahrer müssen sich an die Regelung halten. Sie riskieren sonst Bußgelder und darüber hinaus Punkte in Flensburg", so GVH-Geschäftsführer und Üstra-Vorstand Wilhelm Lindenberg.

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